KASSEL (mwo). Die gesetzlichen Krankenkassen müssen stark übergewichtigen Menschen eine Verkleinerung des Magens bezahlen, wenn andere Behandlungsmethoden versagt haben. Mit diesem gestern verkündeten Grundsatzurteil hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel die Adipositas grundsätzlich als Krankheit anerkannt.
In insgesamt fünf Fällen hatten die Krankenkassen die Behandlung abgelehnt, weil es sich um eine neue, noch nicht ausreichend erprobte Behandlungsmethode handele. Wie aber das BSG feststellte, greift diese Argumentation nur im ambulanten Bereich. Im stationären Bereich dagegen müßten die Krankenkassen einen Beschluß des Krankenhausausschusses herbeiführen, wenn sie eine Methode nicht bezahlen wollen.
Ausnahmsweise sei bei starker Adipositas auch der Eingriff an einem gesunden Organ gerechtfertigt, weil die Krankheit gravierende negative Auswirkungen auf den gesamten Körper habe, betonte das BSG.
Zur Verkleinerung des Magens wird in letzter Zeit meist ein elastisches Silikonband eingebracht, das den Magen einschnürt (Gastric Banding). Die Leitlinien lassen dieses als letztes Mittel zu, wenn andere Methoden wie Ernährungsberatung und Diäten versagt haben.
Urteil des Bundessozialgerichts: Az: B 1 KR 1/02 und andere